Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 02/2024
Woodbar Augsburg
Alexander Reichert
Sterzinger Straße 12
86165 Augsburg
1. Geltungsbereich
Für die Woodbar Augsburg gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen
des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Angebote
Die Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Verträge sind nur dann
verbindlich, wenn sie durch die Woodbar Augsburg schriftlich bestätigt worden sind.
Das Angebot muss für eine verbindliche Buchung unterzeichnet und an die Woodbar Augsburg zurück gesendet
werden oder anderweitig schriftlich bestätigt werden (z.B. per E-Mail).
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und
schriftlichen Bestätigung durch die Woodbar Augsburg.
4. Preise
Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung.
5. Stornierung
Eine kostenlose Stornierung nach Auftragserteilung ist bis 60 Tage vor Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung
fallen folgende Stornokosten an: bis 59-30 Tage = 20%, 29-10 Tage = 40%, < 10 Tage = 100% des Mindestumsatzes bzw.
des Angebotspreis.
6. Zahlung
Bei Aufträgen die einen Nettowert von 500,- € übersteigen, ist die Woodbar Augsburg berechtigt, 50 % des
Auftragswertes per Vorkasse zu verlangen.
a.) Privatpersonen:
Der Restbetrag ist stets vor Beginn der Veranstaltung bar zu begleichen. Kosten die am Veranstaltungstag entstehen,
können am selbigen Tag bar oder im Anschluss per Überweisung beglichen werden.
b.) Firmen:
Die Gesamtsumme ist innerhalb sieben Tagen nach Eingang der Rechnung zu überweisen.
7. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Durch den Kunden verursachte beschädigte oder fehlende Gegenstände des Equipments werden dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt.
8. Haftungsausschluss
a) Die Woodbar Augsburg haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden an
Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann.
b) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.
c) Die Woodbar Augsburg ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann
gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.
d) Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ, Catering) übernimmt die Woodbar Augsburg keinerlei
Haftung.
9. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt je nach Größe der Veranstaltung in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1
Stunde vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Services oder nach Vereinbarung.
Die Auf- & Abbaupauschale gilt für eine maximale zu überwindende Strecke von 25 Metern (einfache Strecke). Aufbau
am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien
stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung. Bei Dunkelheit wird durch den
Auftraggeber eine angemessene Lichtquelle zur Verfügung gestellt.
10. Parkplatz und Zugangsberechtigungen
Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf.
weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der
Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.
11. Müllentsorgung
Die Müllentsorgung der Reste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen) ist vom
Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über die Woodbar Augsburg wird ggf. zusätzlich berechnet.
12. Stromversorgung
Für das Equipment bei Barista- bzw. Smoothie-Catering wird eine 230V bzw. 400V Stromversorgung mit mindestens
3500 Watt Leistung benötigt. Der Auftraggeber stellt eine ausreichende Stromversorgung in maximal zehn Metern
Entfernung sicher. Das Equipment ist in keinem Fall an einem Generator anzuschließen. Für durch die Stromversorgung
entstandene Schäden am Equipment der Woodbar Augsburg haftet der Auftraggeber.
13. Referenzfotos & Logos
Der Auftraggeber gestattet der Woodbar Augsburg Fotos während der Veranstaltung zu fertigen (ggf. durch einen
Fotografen) und nach Veranstaltungsende Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der
Internet -Referenzseite einzustellen. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event -Agentur) ist diese für das
Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Augsburg